

Ein seit langem bekanntes Steuersparmodell, insbesondere für privat Krankenversicherte, ist die bewusste Gestaltung der Zahlungszeitpunkte der Beiträge, um damit andere Versicherungsbeiträge für die Alters- und Risikovorsorge (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Risiko-Lebensversicherungen etc.) steuerlich wirksam werden zu lassen (sogenanntes Doppelzahlungsmodell der Krankenversicherungsbeiträge). Durch eine kleine, aber feine Rechtsänderung kann dieses Modell seit dem 01.01.2020 deutlich ausgeweitet werden. Neben einer erweiterten Vorauszahlungsmöglichkeit können jetzt auch Überlegungen zur Nutzung eines sinkenden Steuersatzes in der Rentenphase einbezogen werden.
Lohnt es sich, private Krankenversicherungsbeiträge ins Erwerbsleben vorzuverlagern?
Klinkenberg, D. (2022); „Wirtschaftsmagazin für die hautärztliche Praxis“, WPV Verlag
